posted by diwini
Einar Schlereth — 24. August 2014
Hier unten habe ich zwei Beiträge aus der schwedischen Zeitschrift Foket i Bild übersetzt, einmal von Stefan Lingren und zum anderen von Rolf Andersson & Lars-Gunnar Liljestrand. Stefan schreibt ‚Krims Beitritt zu Russland ist kein Verbrechen‘ und Andersson/Liljestrand schreiben ‚Das Gewaltverbot gilt für alle Staaten‘. Vielleicht lest ihr sie zuerst, bevor ihr meine Ergänzung zu Stefans Artikel lest, den ich für korrekt halte.
ANDERSSON & LILJESTRAND HABEN UNRECHT!
Es ist merkwürdig, dass A&L weit unten im Text zugeben, dass die UN-Charta das Selbstbestimmungsrecht billigt und dass jedes Volk das Recht hat, sich abzutrennen und die Unabhängigkeit auszurufen. Aber das wird schnell beiseitegewischt, obwohl die UN-Satzung über nationalem Recht steht. Punkt, Schluss. In diesem Fall geht es also um das Recht der Ukraine.
ABER, als die Autonome Republik der Krim mit großer Majorität beschloss, aus der Ukraine auszutreten und selbständig zu werden, gab es gar keine legitime Regierung mehr in Kiew, mit der man hätte diskutieren können oder gar Abkommen hätte treffen können. Denn die legitime Regierung der Ukraine war durch unrechtmäßige Einmischung und mit Gewalt, begleitet von einer Menge Toter, gestürzt worden und der legitime Präsident außer Landes gejagt worden. Nachdem der Oberste Sowjet der Krim die Unabhängigkeit erklärt hatte und das Referendum sie bestätigt hatte, war das Land somit rechtens unabhängig.
Wie können A&L also von ‚internen Angelegenheiten‘ reden, wenn in Kiew ein Marionetten-Regime sitzt, das obendrein mit Faschisten reinsten Wassers besetzt ist?
Dann behaupten A&L, dass Russland drohte, indem die Duma Putin die Vollmacht gab, in der Ukraine falls notwendig militärisch einzugreifen (die wurde später von Putin im übrigen zurückgegeben). Und das NACH den Drohungen von Kiew, die russische Führung ermorden und über Russland Atomwaffen abzuwerfen zu wollen. Auch nachdem sich bereits westliche Spezialeinheiten und Legionäre aus mehreren Ländern in Kiew und der Ukraine tummelten.
Und für A&L spielt es auch keine Rolle, dass zu dem Zeitpunkt bereits Russen von den Faschisten in Kiew verfolgt, gefoltert und ermordet wurden, NACHDEM es schon ZU POGROMEN GEKOMMEN WAR! Dabei weiß man sehr wohl, dass die USA sofort die Navy schicken, wenn nur ein einziger Amerikaner irgendwo in der Welt bedroht wird. Russlands Reaktion war eine völlig legitime Vorsichtsmaßnahme und nichts anderes.
A&L meinen ferner, dass die Krim, als sie als unabhängiges Land Russland bat, den Ablauf des Referendums zu schützen (das im übrigen nicht stattfand, als die Krim mir nichts dir nichts der Ukraine zugeschlagen wurde! Protestierte irgendjemand?), es auch eine Drohung war. Umgekehrt gab es zu der Zeit Drohungen der USA, Truppen hinzuschicken. Und de facto kamen sogar schon US-bezahlte Legionärs-Terroristen aus der Türkei angedüst, die aber von den Russen abgefangen und postwendend zurückgeschickt wurden.
Von einer „humanitären Intervention“ seitens Russlands zu sprechen, wie A&L es tun, ist ja völlig absurd. Wissen sie nicht, wie die aussehen? Dann sollen sie sich doch mal Jugoslawien, Libyen, Syrien etc. anschauen. Umgekehrt ist es Russland, das sich verzweifelt wehrt gegen „humanitäre Interventionen“ etwa im Donbass, gegen NATO-Militärbasen vor der Haustür (unter Bruch des Abkommens mit Russland, keine Osterweiterung der NATO anzustreben!) und ständig konstrukive Verhandlungen fordert.
Und haben etwa A&L protestiert, als jahrzehntelang die USA und die EU (einschließlich Deutschland schon gleich nach dem 2. Weltkrieg – siehe hier ) sich in die inneren Angelegenheiten der Ukraine – sogar mit Gewalt – einmischten und als die USA 5 MILLIARDEN DOLLAR für einen Regimewechsel in der Ukraine auf den Tisch warfen oder als Menschen auf dem Maidan ermordet wurden und die russische Botschaft in Kiew vandalisiert wurde? Sind alles keine Drohungen!
Aber wenn Russland die minimalsten und passive Vorsichtsmaßnahmen trifft, dann geht ein Gejaule los.
Und es ist natürlich auch völlig in Ordnung, wenn von Schweden aus, von schwedischen Bürgern eine massive Kriegshetze auf hunderten Webseiten in Gang gesetzt wird: Russland bedroht Schweden! 3000 Mann an der Grenze! Russland bedroht Finnland, das Baltikum etc etc. Aber das ist keine Drohung und deswegen braucht auch niemand zu protestieren oder etwas dagegen zu unternehmen. Und von einem „kleinen, allianzfreien Schweden“ zu sprechen, das sollte wohl ein Scherz sein oder wie?
Nun, das Papier von A&L ist eine etwas vornehmere Art, Russland mal wieder den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Nr. I
Krims Beitritt zu Russland war kein Verbrechen
Stefan Lindgren
FiB 8, 2014
August 2014
Wenn man von Artikel 1 zur nationalen Selbstbestimmung der UN-Charta ausgeht, statt von bekannten Bildern früherer russischer Aggressionen, kann man nicht anders, als Russland in der Krimfrage freizusprechen.
Der Höchste Sowjet der autonomen Republik Krim (ARK) beschloss mit großer Majorität, eine Volksbefragung über den Austritt aus der Ukraine. Die Sicherheit des Referendums wurde u. a. von den Soldaten der Russischen Föderation garantiert, die sich bereits auf der Krim laut Flottenabkommen von 1997 befanden. Sie griffen nicht in die Wahl ein, die in Übereinstimmung mit vorhergehenden Umfragen ein überwältigendes JA für den Austritt ergab. Die Anwesenheit russischer Truppen auf der Krim brauchte im übrigen Putin nie „zugeben“ (wie A&L unsinnigerweise sagen), denn das hat er nie bestritten.
Widersprach ARKs Austritt aus der Ukraine der UN-Charta? Nein. Widersprach sie den Gesetzen der Ukraine? Ja. Aber das ist beinahe immer der Fall, dass das Ausrufen von Selbständigkeit gegen die Gesetze des ‚Vaterlands‘ verstößt. Dies wird heutzutage nicht als völkerrechtliches Hindernis angesehen.
Verstieß Russlands militärischer Sicherheitseinsatz gegen das Völkerrecht oder das Flottenabkommen? Kaum gegen das Völkerrecht. Der UN-Sicherheitsrat trat nicht zu einer Verurteilung von Indiens kurzer Invasion Ostpakistans 1971 zusammen, als Bangladesh gebildet wurde oder bei Kosovos Selbständigkeit 2008 nach der NATO-Invasion.
Hingegen verstieß Russland gegen das Flottenabkommen, das enge Rahmen vorsah für den Aufenthalt der Truppen. Das hat aber keinen Einfluss auf das Recht der Krim auf Abspaltung.
Man kann verschiedene Auffassungen haben von dem, was das Völkerrecht in diesem Fall sagt, ganz einfach deswegen, weil es keine Regeln gibt, wie die nationale Selbstbestimmung realisiert werden soll. Im Vergleich mit einer Reihe anderer Beispiele gibt es in diesem Fall mehrere Argumente für eine Billigung, wenn nicht de jure, so doch de facto.
Die Krim ist seit 1774 russisches Territorium. Die administrative Überführung der Krim an die Ukrainische SSR 1954 geschah nicht in einem völkerrechtlich gültigen Formen. Als die Ukraine 1990 aus der UdSSR austrat,…
Quelle & weiter (LOHNT SICH!!!): einartysken
Vielen Dank für die Übersetzung und herzliche Grüße an Einar! [diwini]