ARD und ZDF – Das System ist außer Kontrolle!

posted by diwini

Bernd Höcker

Sie haben sicher auch kürzlich von den Fälschungen bei Online-Abstimmungen durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelesen. Nach ZDF und NDR haben nun auch WDR, RBB und HR Wahlfälschungen bei den Zuschauer-Votings gestanden. Ehrlich gesagt: Ich fand das Ganze am Anfang gar nicht so übermäßig spannend, weil es halt nicht wirklich etwas Besonderes bei diesen Sendern ist, dass sie gegen den Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) und gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Satz war für mich aber wie ein Weckruf und deshalb schreibe ich nun diesen etwas ausführlicheren Artikel. Der Satz lautet (Focus):

»Der WDR will daher ab sofort komplett auf Online-Abstimmungen verzichten.«

Normalerweise würde doch die Zwangsversetzung oder auch Kündigung der verantwortlichen Mitarbeiter und deren Austausch durch gut geschultes Personal genügen. Der komplette Verzicht auf Online-Abstimmungen ist dagegen das Eingeständnis vollständigen Versagens. Das ist so, wie wenn ein Ladendieb vorsichtshalber überhaupt keinen Laden mehr betritt, weil er festgestellt hat, dass er Kleptomane ist und nicht anders kann als klauen. Das ist das traurige Bekenntnis: »Wir können nicht anders: Wir müssen einfach fälschen, so sind wir nun mal bei den Öffentlich-Rechtlichen! Wir brauchen professionelle Hilfe, sonst müssen wir vor uns selber kapitulieren!«

Wie krank ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk und wie konnte es dazu kommen? Es ist jedem Politikwissenschaftler und jedem Historiker bekannt, dass ein System, dem es erlaubt ist, sich selbst in vollkommener Eigenverantwortung zu kontrollieren, mehr und mehr zu einem totalitären Umgang mit dieser Macht übergeht.

Sowohl die Kontrolle des wirtschaftlich-administrativen Bereichs wie auch die des redaktionellen Zweiges liegen faktisch allein bei den Anstalten selbst. Bei groben Verstößen haben andere Behörden, wie etwa Staatskanzleien oder Landesdatenschutzbeauftragte, lediglich die so genannte Beanstandung als die härteste Sanktionsmöglichkeit, der keinerlei Zwangsmittel zur Durchsetzung irgendwelcher Maßnahmen zur Verfügung stehen. Aber auch nur in den Bundesländern Berlin (RBB), Brandenburg (ebenfalls RBB), Hessen (HR) und Bremen (RB) haben offizielle Landesdatenschutzbeauftragte überhaupt Zugang zu Unterlagen und Vorgängen innerhalb der Anstalten. Ansonsten haben die betriebsinternen, von den Anstalten selbst bezahlten und handverlesenen, Mitarbeiter diese Kontrollfunktion alleine inne.

Sie nennen sich listigerweise z.B. der »unabhängige Datenschutzbeauftragte des SWR« oder die »unabhängige Datenschutzbeauftragte des RBB«. Mit genau diesen beiden hatte ich es schon mal zu tun, als ich Fälle dokumentierte, in denen diese »Unabhängigen« direkt als Prozessbevollmächtigte der Anstalten gegen Bürger stritten. Nicht als Kontrollinstanz, sondern als parteiliche Justitiare. In beiden Fällen wurden die Forderungen nach Veröffentlichung in einem Blog und der darin geäußerten Kritik außergerichtlich zurückgenommen, was nicht gerade für die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Forderungen sprach.

Was den journalistischen, künstlerischen und unterhalterischen Bereich angeht, haben die Landesmedienanstalten der jeweiligen Bundesländer eine Aufsichtskompetenz. Sie kontrollieren, ob etwa journalistische Grundsätze eingehalten werden. Der ganz große Fehler im System: Ihre Aufgabe beschränkt sich allerdings allein auf die privaten Rundfunkanbieter. Die Öffentlich-Rechtlichen kontrollieren sich auch hier wieder selbst durch ihre hauseigenen Rundfunkräte und den ZDF-Fernsehrat. Ein unhaltbarer Zustand, wie sich mehr und mehr herausstellt.

Ich möchte im Folgenden ein paar Beispiele geben, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus dem Ruder läuft und zu einem totalitären Staat im Staate mutiert ist, der bereits heute massiv unsere freiheitliche Demokratie gefährdet. Als Grundlage seiner autoritären Vorgehensweise gegenüber uns Bürgern wird von Anstaltsseite übrigens der Grundrechtsartikel 5 penetrant herangezogen. Dass eine juristische Person wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt Grundrechte für sich in Anspruch nehmen darf, liegt in Artikel 19 Abs. 3 GG begründet, durch den ihm diese Rechte sozusagen ausnahmsweise verliehen wurden, und zwar »soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind«.

Grundrechte sind definitionsgemäß eigentlich Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat. Die Wirklichkeit sieht aber ganz anders aus: Es stehen sich nämlich heute die Grundrechte der Bürger (als originäre Grundrechtsinhaber) und die der Anstalten (als Grundrechtsinhaber von Art. 19s Gnaden) unversöhnlich gegenüber. Ergebnis: Wir Bürger dürfen nichts mehr, die Anstalten dürfen alles. Vergleicht man unser Grundrechtssystem mit einem geschützten Vogelnest,…

Quelle & weiter: Kopp-Verlag