von Florian Gilberg am 02. März 2015, 18:10

Am vergangenen Freitag fand im Bundestag eineDiskussionsveranstaltung zum Gesetzesentwurf der Abschaffung des Leistungsschutzgeldes (pdf) statt, welcher am morgigen Dienstag ab 11:30 Uhr Thema im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sein wird.
Wie aus anderen Bereichen bereits bekannt, verhinderten CDU und SPD auch bei dieser Ausschusssitzung eine Übertragung via Livestream. Um dennoch eine (breitere) Öffentlichkeit herzustellen, werden wir morgen an unsere Arbeit aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss anknüpfen und live aus der Anhörung zum Leistungsschutzrecht berichten.
Auf Einladung des Vereins Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) diskutierten letzte Woche neben dem bekannten Medienjournalisten und Leistungsschutzgeld-Gegner Stefan Niggemeier und dem Wirtschaftsprofessor Justus Haucap auch Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen miteinander. Zusammen mit der Fraktion Die Linke fordern die Grünen eine Abschaffung des Leistungsschutzgeldes, das bis zum heutigen Tage zwar keine Gewinne für die Verlage abgeworfen hat, aber die freie Meinungsbildung bedroht.
Im Laufe der Veranstaltung machte der SPD-Obmann des NSA-Untersuchungsausschusses, Christian Flisek, allerdings klar, dass der geplante Gesetzesentwurf trotz Bearbeitung durch den Rechtsausschuss keine Chance hätte umgesetzt zu werden – wie jede bisherige Einreichung der Opposition im Bundestag. In diesem Falle würde dies laut Flisek vor allem daran liegen, dass im Ausschuss Digitale Agenda niemand auf die Regierungsparteien zugegangen wäre und das nun Teil des „üblichen Spielchens“ sei. Auch würde die Regierungskoalition lieber die europäische Urheberrichtlinie abwarten, um nicht sofort Gesetze wieder ändern zu müssen. Bis diese Richtlinie verabschiedet wird, kann es allerdings noch eine ganze Weile dauern.
Chronologie eines Blindgängers
Aber zurück zu den Ursprüngen: Zum 1. August 2013 wurde das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in seiner jetzigen Form eingeführt. Neben Werbeeinnahmen und Abonnements wollten die großen Zeitungsverlage, allen voran die Axel Springer SE, eine weitere Einnahmequelle im Online-Journalismus erschließen. Die Gesetzgebung zielte dabei vor allem auf den Konzern Google, der für das Verlinken auf Presseerzeugnisse und das Anzeigen von Artikelbildern und Textausschnitten in Zukunft bezahlen sollte.
Kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatte Google damals allerdings eine Opt-In-Option für Verleger geschaffen: Nur wer ausdrücklich bestätigte, dass die eigenen Artikel weiterhin über die Suchabfrage auffindbar sein sollen, wurde in Googles News-Angebot gelistet. Auch der Springer-Verlag und andere Befürworter und Initiatoren wie die FAZ und Burda willigten damals in die unentgeltliche Verlinkung ihrer Artikel ein. Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse hatte sich also bereits vor seinem Inkrafttreten ad absurdum geführt.
Zweiter Versuch – Klage gegen Google
Ungefähr ein Jahr später kam dann die VG Media, in welche sich mittlerweile unter anderem der Springer-Verlag und die Mediengruppe M. DuMont Schauberg eingekauft hatten, auf die Idee, Google auf zivilrechtlichem Wege zu verklagen. Suchmaschinenbetreiber sollten so zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen werden, auch wenn sie nur sogenannte „kleinste Textausschnitte“ (Snippets) nutzen. Nach Ansicht der VG Media fielen die durch Google verlinkten Artikel nicht unter die Lizenzfreiheit solcher Snippets.
Google reagierte auf diese Drohung durch ein vollständiges Ausblenden aller Inhalte von VG-Media-Angehörigen und startete ein zweites Opt-In-Verfahren: Nur wer erneut einer unentgeltlichen Verwendung von Snippets zustimmte, wurde weiterhin durch Google gelistet. Bis auf einige Springer-Medien (u. a. BILD, Die Welt) haben sich damals ausnahmslos alle großen deutschen Verlage für eine solche Einwilligung entschieden. Nach einer kurzen Testphase sind allerdings auch diese Portale schnell zurückgerudert, da sie scheinbar massive Einbrüche bei den Besucherzahlen festgestellt hatten.
Somit profitiert in Deutschland aktuell niemand von den geänderten Regeln. Laut dem Vorstandsmitglied der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, Till Kreutzer, hat „durch die Regelungen des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger bislang kein Verlag in Deutschland auch nur einen Cent erhalten“. Wenn überhaupt würden nur die Anwälte profitieren, die aufgrund der unklaren Rechtslage einiges an Arbeit hätten.
Spanische Verhältnisse
Ganz anders sieht die Situation in Spanien aus: Dort sind seit Jahresbeginn Google und andere Suchmaschinenbetreiber zu einer Zahlung von Lizenzgebühren bei erfolgter Verlinkung verpflichtet. Im Gegensatz zur deutschen Ausnahmeregelung müssen Betreiber von Suchmaschinen dort grundsätzlich eine Gebühr für die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten bezahlen. Die Konsequenzen dieser Regelung ließen nicht lange auf sich warten: Google stellte zum ersten Januar sein News-Portal in Spanien ein und hat spanische Medienangebote aus seinem Suchindex gestrichen. Verleger und Autoren beklagen einen massiven Rückgang der Besucherzahlen und der Werbeeinnahmen. Der Überlebenskampf der Online-Medien hat sich in Spanien durch diese Regelungen nur verschlimmert.
Gift für Start-Ups und kleine Verlage
Der Ökonom und Professor für Volkswirtschaftslehre, Julius Haucap, machte am Freitag deutlich, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schon im Grundsatz gegen die momentane Entwicklung des Medienmarktes stehe. Die klassischen Print-Abonnenten werden laut Haucap immer älter und somit immer weniger, die junge Generation suche sich einzelne Artikel…
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