Es ist nur eine Randbemerkung, ein einziger Paragraph. Doch das erinnert an 1933. Der deutsche Bundestag hat 2 Tage vor Weihnachten einen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, der da lautete. „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ Dieser § 80 wurde gestrichen. Stattdessen wurde mit einem neuen § 13 eine schwammige Formulierung eingefügt, die mit wenn und aber die bisherige Strafbarkeit aufweichen, wenn nicht sogar außer Kraft setzen soll. (Siehe: hier) Noch Fragen? Da ergibt sich doch die folgende Logik:
17.11.2016 Obama bei Merkel
20.11.2016 Merkel erklärt nochmalige Kanzlerkandidatur
01.12.2016 Änderung des Völkerstrafgesetzbuches im Bundestag
22.12.2016 Streichung des § 80 Strafgesetzbuch im Bundestag
06.01.2017 Beginn der USA-Truppentransporte der 3.Panzerbrigade durch die BRD
20.01.2017 Obama tritt…
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