Nach der Eurokrise und der Energiekrise besteht jetzt die Gefahr einer Staatskrise.
Eine Regierung, die nicht in der Lage ist, die Landesgrenzen
zu sichern, hat jegliche Autorität verloren.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die erste Pflicht
eines Staates. Die Bundesregierung steht nicht nur hilflos der Masseninvasion von
Menschen aus vieler Herren Länder gegenüber. Sie begrüßt den Zustrom, lädt weltweit
dazu ein und fördert ihn aktiv, obwohl dies gegen Recht und Gesetz verstößt und
nach § 96 Aufenthaltsgesetz bei jedem Schlepper zur Strafbarkeit führt.
Der Hinweis auf „humanitäre Gründe“ ist eine Irreführung der Bevölkerung. „Auf das
Asylrecht kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaft einreist“, heißt es in Artikel 16a Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland. Dies ist an allen Außengrenzen Deutschlands außer der Schweiz der Fall.
Für diese gilt jedoch das Gleiche.
Der Import von Kriminalität, Terrorismus und Glaubenskrieg wird zu einer ernstzunehmenden
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