Gerhard Wisnewski
»Der Mörder ist immer der Tote«, habe ich bereits bei anderer Gelegenheit geschrieben − so auch bei dem Absturz von Flug 4U 9525 der Germanwings am 24. März 2015 in den französischen Alpen. Der Co-Pilot soll die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht haben. Befragen kann man ihn nicht mehr, verteidigen kann er sich auch nicht, und ein Gerichtsverfahren wird es gegen einen Toten natürlich auch nicht geben. Sprich: Trotz der vollmundigen Behauptungen der französischen Staatsanwaltschaft über den Inhalt des Cockpit-Voicerecorders (CVR) der Maschine sind Beweise für den angeblichen Hergang der Flugzeugkatastrophe bis jetzt nicht vorhanden.

Die französische Staatsanwaltschaft wartete bei ihrer Pressekonferenz vom 26. März 2015 mit einer kühnen Darstellung auf: Der deutsche Co-Pilot habe den Kapitän der Germanwings-Maschine nach kurzer Abwesenheit nicht mehr ins Cockpit gelassen − wahrscheinlich nach einem Gang zur Toilette. Gleichzeitig habe er einen achtminütigen Sinkflug bis zum Aufschlag in den französischen Bergen eingeleitet…
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