Die NGO Germany – So findet man den “Bund” bei der UNO
gefunden auf http://sommers-sonntag.de/ Publiziert am 11. November 2013 von Tobias
Daß die Bundesrepublik Treuhandverwaltung kein Staat ist, sondern eine Konstruktion nach Artikel 48 der Haager Landkriegsordnung und dadurch Deutschland für die Alliierten verwaltet wird, haben wir Ihnen ja schon oftmals gezeigt und erklärt. Heute zeigen wir Ihnen wie die Bundesrepublik in der UNO eingetragen ist, damit Sie etwas klarer den Durchblick nach Völkerrecht erhalten. Völkerrecht hat Vorrang vor dem Deutschen Recht. Siehe Artikel 25 GG und Artikel 4 der Weimarer Verfassung.
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