Strafgesetzbuch : Kritik an Urteilsbegründung wird lauter Foto: picture alliance/dpa
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat den Kulturbonus für
einen aus Afghanistan stammenden Mörder scharf kritisiert. Dieser war vom Landgericht
Wiesbaden wegen des Mordes an seiner schwangeren Freundin zwar zu 15 Jahren Haft verurteilt
worden, das Gericht hielt ihm jedoch strafmildernd zugute, „aufgrund seiner kulturellen
und religiösen Herkunft“ in einer Zwangslage gewesen zu sein.
Für die IGFM ein Skandal. „Der ‘Kulturbonus’ ist nichts anderes als eine
besondere Art von Rassismus, er ist ausgrenzend und integrationshemmend“,
sagte Vorstandssprecher Martin Lessenthin.
Er demütige die Opfer noch im Tod und erodiere die Gleichheit vor dem Gesetz.
„Herablassendes Scheinverständnis“ deutscher Juristen
Nach Meinung der Organisation sei den Tätern völlig klar, daß Mord ein unverzeihliches
Verbrechen ist. Die Morde würden deswegen „aus rein egoistischen Motiven“ begangen.
Alles andere seien Schutzbehauptungen. Das „herablassende Scheinverständnis“ deutscher
Juristen dürfe nicht dazu führen, Gewalt und Mord zu verharmlosen…
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